Bei der Erkrankung eines Kindes mit Diabetes Typ 1 können die Mehrbelastungen steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung, der somit die Voraussetzung für eine steuerliche Entlastung ist. Um den Grad der Schwerbehinderung feststellen zu lassen, stellt man beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung.
Mit dem positiven Feststellungsbescheid kann die steuerliche Entlastung auch rückwirkend – es gilt der Tag der Erstmanifestation – geltend gemacht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreis Neuss

Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich, Tel. 02181/6010 (zuständig für: Meerbusch, Kaarst, Neuss, Korschenbroich, Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen, Dormagen)

Zum Thema Schwerbehinderung haben wir für Sie Informationen zu folgenden Bereichen zusammengestellt

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert